Produktbezeichnungen, Rezepturen, Rezeptideen und die damit verbundenen backtechnologischen Verfahrensweisen sowie rezepturbezogene Auftragsarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum von Innovazept Martin Wenders.
Aus dem Erwerb einer Rezeptur entsteht kein Rechtsanspruch auf Geling-Garantie im Herstellungsprozess, da Rohstoffqualitäten und fachliche Kenntnisse des Anwenders wesentlich zum Produktionsergebnis beitragen. Ansprüche im Bezug auf anfallende Personal-und Rohstoffkosten für fehlgeschlagene Backversuche können aus oben genannten Gründen nicht rechtlich geltend gemacht werden.
Zur Überprüfung oder Optimierung zugesandte Rezepturen sind für Dritte unzugänglich und werden auf Kundenwunsch nach Auftragsabschluss gelöscht.
Die Hinweispflicht auf Allergene gegenüber dem Endverbraucher obliegt dem Hersteller der Backwaren!